Begriffe aus der Datenrettung

Im Folgenden sollen Begriffe aus der Datenrettung erläutert werden:

 

Datenwiederherstellung

Das ist die Dienstleistung des Findens “unsichtbarer” Dateien und herausholen aus Systemen, die dem Laien den Zugang zu den Daten verschließen. Die Datenwiederherstellung stellt aber keine Reparatur der Datenträger oder der darin liegenden Dateien dar.

Dateireparatur

Eine Dateireparatur ist keine Datenwiederherstellung. Eine Sicherung beinhaltet keine Dateireparatur. Sie stellt den Versuch dar, defekte Dateien (z.B. Word Datei, Datenbanktabelle) soweit zu bearbeiten, dass der Inhalt im Ansatz lesbar ist. Der Inhalt muss vom Eigentümer der Datei später neu in eine intakte Vorlage (Word 2010 Vorlage, Datenbankimport) eingesetzt werden.

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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, Zahlung und Haftung. Sie basieren auf gesetzliche Vorgaben, sowie vom Unternehmen definierte Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

Analyseauftrag

Der Auftrag zur Prüfung inwieweit eine Prognose erstellt werden kann, zu welchen Kosten verlorene Daten sich wiederherstellten lassen, wird als Analyseauftrag verstanden. Dies beinhaltet keinen automatischen Auftrag zur Wiederherstellung oder Reparatur von Datenbeständen. Eine Erfolgsgarantie wird zu keinem Zeitpunkt zugesichert.

Datenrettungsauftrag

Ein Auftrag zur Wiederherstellung verlorener oder nicht zugänglicher Dateien. Dies beinhaltet nicht die Reparatur von Dateien. Eine Erfolgsgarantie wird zu keinem Zeitpunkt zugesichert.

Reparaturauftrag

Ein Auftrag zur Reparatur von Geräten. Die Rettung von Daten aus defekten Festplatten stellt keine Reparatur dar. Eine Erfolgsgarantie wird zu keinem Zeitpunkt zugesichert.

Dateiarten

Hier wird üblicherweise um Auskunft zu den auf dem Datenträger vorhandenen Dateiarten gebeten. Hier kann etwa der Hinweis auf existierende Outlookdateien oder Buchhaltungsdatenbanken von essentieller Bedeutung sein, damit die Datenrettungsbemühungen zielgerichtet erfolgen können.

Löschung personenbezogener Dateien nach Auftragsbeendigung

Nach Übergabe der Sicherungsdateien oder Datenträger werden 14 Tage später die entsprechenden Datensicherungen und Unterlagen auf den Systemen der ACATO GmbH gelöscht. Dies beinhaltet etwa Dateilisten, Notizen, nicht mehr benötigte Ausdrücke und Unterlagen.

Sicherungsfestplatte

Diese Festplatte wird verwendet, um die wiederhergestellten Daten auf ein anderes Medium als der ursprünglichen Quelle zu sichern. Wenn man wiederhergestellte Daten auf das ursprüngliche Quellmedium zurückspeichert, überschreibt man mit einen hohen Risiko die alten Verzeichnis- und Dateiinformationen, die vor einer Datenrettung vorlagen.

Datenintegrität

Wenn eine Datei mehrere Bits verloren hat, ist ihre Datenintegrität vermindert, d.h. sie beinhaltet keinen vollständigen unbeschädigten Gesamtzustand. In manchen Fällen lassen sich Dateien mit kleinen Schäden trotzdem weiter nutzen. Wenn Bilder beschädigt sind, können diese Farbstreifen aufweisen oder sich nicht öffnen lassen. Programmtechnisch lassen sich solche Defekte nur selten automatisch identifizieren. Manche Schäden können Systeme erkennen und herausfiltern. Oberflächliche bzw. tief verborgene Schäden kann ein System kaum eigenhändig erkennen, daher müsste jedes Bild aufwendig mit extrem hohen Arbeitskosten geprüft werden. Letztendlich trägt der Eigentümer das Risiko der bevorstehenden Datenintegrität.

Entsorgung

Ein Datenträger kann auf verschiedene Art und Weise entsorgt werden. Manche Entsorgungsmethoden beinhalten das Zerlegen der einzelnen Teile und sortieren nach Materialart. Andere Entsorgungsmethoden beinhalten die Magnetisierung des Datenträgers. Eine andere Entsorgungsmethoden ist das Schreddern des kompletten Gerätes.

Schutzgebühr

Bei der Beauftragung von Leistungen können Schutzgebühren anfallen, auch wenn keine Analysegebühr oder Grundkostenbeteiligung anfällt. Diese geringe Gebühr dient dazu, die Ernsthaftigkeit des Auftraggebers sicherzustellen.

Grundkosten

Dies sind die Kosten einer Leistung, die der Auftraggeber auch bei einem Fehlschlag zu tragen hat. Ist eine Wiederherstellung bei speziellen Fällen unter erschwerten Bedingungen zu leisten, so kann der Auftraggeber an den Kosten einer erfolglosen Datenrettung beteiligt werden. Die Höhe der Risikobeteiligung wird im Vorfeld durch das Angebot festgelegt und durch die Auftragsbestätigung des Auftraggebers (z.B. Fax, Vorkassezahlung, Überweisung) akzeptiert.

Reinraum

Dies stellt eine Arbeitsumgebung dar, in dem ein Datenträger (Festplatte) geöffnet werden kann, ohne dass eine erhöhte Kontamination des Innenraums erfolgen kann. Im Reinraum werden keine SSD, USB Sticks oder Speicherkarten bearbeitet.

IT Forensik

Hier geht es um die Sicherstellung von Beweisen aus intakten oder defekten Datenverarbeitungssystemen. Dies stellt keine unmittelbare Datenrettung dar. Hier sollen Daten aus den sichergestellten Datenträgern für die kriminalistische oder juristische Begutachtung beschafft werden. Diese Leistungen werden nach dem Stundensatz für Forensikleistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eine Erfolgsgarantie wird nicht zugesagt. Diese Leistungen beauftagen Behörden und Unternehmen sowie deren Berater (Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Steuerberater).