Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Vorsicht vor unseriösen Angeboten: ein Ostdeutscher Anbieter droht Kunden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR, falls der Kunde das erhaltene Angebot oder Informationen über den Auftrag an Dritte in mündlicher oder schriftlicher Form weiter gibt. Sehr merkwürdig!
Ein Mitbewerber wirbt auf seiner Website, dass er Werksverträge mit einem klar erkennbaren Ziel anbietet. In den AGBs spricht er aber eine andere Sprache: In den Unterpunkten schliesst er im Werksvertrag den Erfolg aus.
Der gleiche Wettbewerber dreht an den Preisen, je nachdem ob man als Kunde privater oder gewerblicher Natur kommt. Falls man als Privatkunde kommt und dann doch auf Firma „umstellen will“, zahlt man 19% Aufpreis. Warum zahlt man mehr? Die Leistung ist die gleiche. Beim Discounter oder beim Flugticket zahle ich auch keinen Aufpreis als Gewerbetreibender oder Freiberufler. Warum soll ich als Selbständiger 19% Aufpreis zahlen?
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